Seit 1. Januar 2018 bestehen für Zusatzversicherungen einheitliche Rechnungsformulare und eine neue Abrechnungsmethode. Wie in der Grundversicherung muss bei der ersten Konsultation die Krankenkassenkarte eingelesen und jede Leistung in 5-Minuten Schritten abgerechnet werden.

TCM Methoden wie Akupunktur, Moxa oder Schröpfen werden künftig einzeln erfasst, aufgelistet und abgerechnet. Nach zehn Jahren Tätigkeit als Akupunkteurin habe ich meinen Stundensatz um CHF 10.00 angehoben also auf CHF 130.00. Das Material ist natürlich weiterhin inklusive.

Und ganz sicher ist, dass die Behandlungszeit  auch künftig nicht mit der Stoppuhr gemessen wird!